Steuerberaterin Margit Schunke

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Ausgewählte Steuerstrategien 2013/2014

 

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist primär auf die Einkünfteverlagerung hinzuweisen, also etwa auf die Zahlung anstehender Reparaturen noch im laufenden Jahr oder die Steuerung von Mietzuflüssen.

 

Darüber hinaus sind u.a. folgende Punkte zu beachten:

 

  • Sofern in 2013 größere Erhaltungsaufwendungen vorliegen, dürfen diese grundsätzlich auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilt werden, was zur längerfristigen Progressionsminderung sinnvoll sein kann. Voraussetzung ist, dass es sich um Aufwendungen für ein Gebäude im Privatvermögen handelt, das überwiegend Wohnzwecken dient.

  • Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die der Steuerpflichtige innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes tätigt, können zu Herstellungskosten führen, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Um den sofortigen Werbungskostenabzug zu sichern, kann es sich anbieten, etwaige Maßnahmen zu verschieben.

  • Bei erheblichen Mietausfällen in 2013 besteht bis zum 31.3.2014 die Möglichkeit, einen teilweisen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Eine wesentliche Ertragsminderung liegt vor, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist. Ist dies der Fall, kann die Grundsteuer um 25 % erlassen werden. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 % möglich.

  • In den letzten Monaten wurden mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs zur Einkünfteerzielungsabsicht bei (langjährigem) Leerstand von Mietimmobilien veröffentlicht. Die Urteile zeigen eines ganz deutlich: Um die Vermietungsabsicht belegen zu können, ist Beweisvorsorge das oberste Gebot. Können Anzeigen in Zeitungen und/oder die Beauftragung eines Maklers nachgewiesen werden, sind etwaige Verluste zwar nicht per se gerettet, die Chancen steigen jedoch.

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