Das Bundesfinanzministerium hat eine ausführliche Broschüre veröffentlicht, die darüber informiert, welche zollrechtlichen Spielregeln gerade bei Urlaubsreisen zu beachten sind. Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden.
In der Broschüre wird u.a. auf folgende Punkte hingewiesen:
- Souvenirs, die bedenkenlos mitgebracht werden können,
- Freimengen, die für die Einfuhr bestimmter Waren gelten und
- Waren, die nicht ins Reisegepäck gehören.
(BMF, Mitteilung vom 21.6.2013 „Reisezeit – Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub!“; Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“)