Jahrgänge:
Bitte beachten:
Die Newsletter der vergangenen Jahre geben den Gesetzesstand zum Zeitpunkt des Versands wieder und werden von uns nicht an den aktuellen Gesetzesstand angepasst. Die darin enthaltenen Informationen waren nur zum damaligen Zeitpunkt korrekt und können jetzt durch Gesetzesänderungen der Bundesregierung falsch oder obsolet sein.
Die in den zurückliegenden Newslettern enthaltenen Informationen sollten von Ihnen deshalb kritisch auf ihre eventuell fortbestehende Gültigkeit geprüft werden.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.