Bund und Länder haben sich darauf verständigt, auf Lebensmittelspenden an Tafeln oder sonstige Einrichtungen für Bedürftige keine Umsatzsteuer zu erheben. Bei begrenzt haltbaren Lebensmitteln soll der Wert nach Ladenschluss regelmäßig 0 EUR betragen, sodass keine Umsatzsteuer anfällt (Die Bundesregierung, Mitteilung vom 11.10.2012).
Lebensmittelspenden werden nicht mit Umsatzsteuer belastet
15. Dezember 2012