Die Finanzverwaltung unterstellt, dass größere Betriebe prüfungswürdiger sind als kleinere. Somit ist die Einordnung als Klein-, Mittel- oder Großbetrieb u.a. entscheidend für die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung. Die Abgrenzungsmerkmale, die ab dem 1.1.2013 gelten, wurden nunmehr veröffentlicht.
Die Einordnung in Größenklassen erfolgt nach der Betriebsart (z.B. Handelsbetriebe, freie Berufe, Fertigungsbetriebe), dem Umsatz und dem steuerlichen Gewinn.
Eine neue Klassifizierung erfolgt grundsätzlich alle drei Jahre, sodass die ab 1.1.2013 geltenden Umsatz- und Gewinngrößen für den Prüfungsturnus 2013 bis 2015 maßgebend sind. Gegenüber dem vorangegangenen Prüfungsturnus wurden die ab 1.1.2013 geltenden Merkmale moderat um 5 bis 8 % angehoben.
Beispiel Handelsbetriebe:
- Großbetrieb: Umsatz > 7,3 Mio. EUR; steuerlicher Gewinn > 280.000 EUR
- Mittelbetrieb: Umsatz > 900.000 EUR; steuerlicher Gewinn > 56.000 EUR
- Kleinbetrieb: Umsatz > 170.000 EUR; steuerlicher Gewinn > 36.000 EUR
Hinweis: Es reicht aus, dass eine der beiden Grenzen überschritten wird (BMF-Schreiben vom 22.6.2012, Az. IV A 4 – S 1450/09/10001).