Steuerberaterin Margit Schunke

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Angesagte Maßnahmen zum Jahresende

Kapitalanleger sollten ihre Freistellungsaufträge – rechtzeitig vor der Gutschrift der Kapitalerträge – dahingehend überprüfen, ob die vom Steuerabzug freigestellten Beträge noch optimal aufgeteilt sind oder ob eine neue Aufteilung sinnvoll erscheint.

Hinweis: Geänderte oder neu eingereichte Freistellungsaufträge müssen die Steuer-Identifikationsnummer enthalten, um gültig zu sein.

Anlage KAP

Da die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) von der Bank direkt an das Finanzamt abgeführt wird, brauchen in der Einkommensteuererklärung grundsätzlich keine Angaben zu den Kapitalerträgen gemacht werden.

Unter Umständen lohnt es sich aber dennoch, die Kapitalerträge in der Steuererklärung in der Anlage KAP zu erklären. Dies ist zum Beispiel dann vorteilhaft, wenn der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 % liegt oder der Sparerpauschbetrag von 801 EUR pro Person noch nicht ausgenutzt wurde. In diesen Fällen erstattet das Finanzamt die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

Verlustverrechnung

Erteilen Ehegatten einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, kann eine übergreifende Verrechnung von Verlusten über alle Konten und Depots der Ehegatten erfolgen. Falls lediglich die übergreifende Verlustverrechnung beantragt werden soll, kann auch ein Freistellungsauftrag über 0 EUR erteilt werden.

Hat ein Anleger bei einer Bank einen Verlust erzielt und bei einer anderen Bank positive Einkünfte erwirtschaftet, ist eine Verrechnung zwischen den Banken nicht möglich. In diesen Fällen gibt es folgende Option: Stellt der Steuerpflichtige bis zum 15.12. des jeweiligen Jahres bei dem Kreditinstitut, bei dem sich der Verlustverrechnungstopf befindet, einen Antrag auf Verlustbescheinigung, kann er bei der Veranlagung eine Verlustverrechnung vornehmen.

Hinweis: Da der 15.12.2012 ein Samstag ist, dürfte der Antrag infolge der Fristenregelung für 2012 bis zum 17.12.2012 gestellt werden können.

Der Verlust wird dann aus dem Verrechnungstopf der Bank herausgenommen und das Kreditinstitut beginnt 2013 wieder bei Null.

Unisex-Tarife

Ab dem 21.12.2012 werden geschlechtsunabhängig kalkulierte Unisex-Tarife eingeführt, d.h. Männer und Frauen zahlen die gleichen Versicherungsbeiträge. Werden noch vorher Versicherungslücken geschlossen, lassen sich unter Umständen günstigere Konditionen erzielen, denn vor diesem Datum abgeschlossene Verträge sind von der Neuregelung nicht betroffen.

Als Faustregel gilt, dass für Frauen Risiko-Lebensversicherungen durch die höhere Lebenserwartung derzeit noch günstiger sind. Beiträge für Altersvorsorge-Produkte werden erst nach Einführung der Unisex-Tarife geringer. Bei Männern ist es umgekehrt: Rentenversicherungen sind noch bis zum 20.12.2012 günstiger, ab dem 21.12.2012 eine Risiko-Lebensversicherung.

EU-Zinsrichtlinie

Die EU-Staaten und wichtige Drittstaaten tauschen Kontrollmitteilungen über Kapitalerträge aus. Einige Länder verzichten auf Kontrollmitteilungen und setzen die Zinsrichtlinie durch einen anonymen Steuerabzug in Höhe von 35 % um. Länder, die die Quellensteuer auf Zinszahlungen anwenden, sind z.B. Luxemburg, Österreich und die Schweiz. Wird der ausländischen Bank die Erlaubnis zur Übersendung von Kontrollmitteilungen ohne Steuerabzug erteilt, verbessert dies über höhere Nettoerträge den Zinseszinseffekt.

Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Für im Jahr 2013 ausgezahlte Kapitalerträge müssen Banken die infolge einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer ausgezahlten Erträge an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Dadurch können die Finanzämter überprüfen, ob die bei Beantragung der Nichtveranlagungs-Bescheinigung gemachten Angaben zu den Kapitaleinkünften zutreffend waren.

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