Steuerberaterin Margit Schunke

Bernburg | Halle || StBSchunke.de | Schunke.biz | StBSchunke.eu

Ausgewählte Aspekte im Überblick

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist wie in den Vorjahren in erster Linie auf die Einkünfteverlagerung hinzuweisen, also etwa auf die Zahlung anstehender Reparaturen noch im laufenden Jahr oder die Steuerung von Mietzuflüssen.

Darüber hinaus sind u.a. folgende Punkte zu beachten:

  • Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken im Veranlagungszeitraum 2012 weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete, so dürfen die Werbungskosten nur im Verhältnis der tatsächlichen Miete zur ortsüblichen Miete abgezogen werden. Ist die 66 %-Grenze erfüllt, ist der volle Werbungskostenabzug zulässig.

  • Bei erheblichen Mietausfällen in 2012 besteht die Möglichkeit, einen teilweisen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Eine wesentliche Ertragsminderung liegt vor, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist. Ist dies der Fall, kann die Grundsteuer um 25 % erlassen werden. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 % möglich.

    Hinweis: Der Antrag ist bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31. März zu stellen. Da der 31. März im nächsten Jahr auf Ostersonntag fällt, verschiebt sich das Fristende auf den 2.4.2013.

  • Um den Schuldzinsenabzug und somit die Werbungskosten zu optimieren, sollten die Kredite bei gemischt genutzten Gebäuden, die zum Teil eigengenutzt und zum Teil fremdvermietet werden, vorrangig dem vermieteten Gebäudeteil zugeordnet werden.

Kommentare sind geschlossen.