Die gedruckte Ausgabe des Bundesanzeigers wurde zum 31.3.2012 endgültig eingestellt. Dadurch sind alle bisher noch im gedruckten Bundesanzeiger vorgenommenen Veröffentlichungen seit April 2012 elektronisch im Bundesanzeiger zu publizieren.
Der elektronische Bundesanzeiger wird einheitlich für alle bisher schon dort publizierten Informationen und die bisher noch in Print vorgenommenen Veröffentlichungen unter dem Namen „Bundesanzeiger“ weitergeführt.
Hinweis: Alle ab April vorgenommenen Verkündungen, Bekanntmachungen, Hinweise, Ausschreibungen und sonstigen Veröffentlichungen sind kostenlos unter www.bundesanzeiger.de abrufbar (Bundesanzeiger, Mitteilung vom 15.3.2012; Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung, BGBl I 2011, 3044).