Im Monat Mai 2012 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
- Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Barzahlung bis zum 10.5.2012.
- Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Barzahlung bis zum 10.5.2012.
- Gewerbesteuerzahler: Barzahlung bis zum 15.5.2012.
- Grundsteuerzahler: Barzahlung bis zum 15.5.2012.
Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Hinweis: Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend von dem vierteljährlichen Zahlungsgrundsatz verlangen, dass Beträge bis 15 EUR auf einmal grundsätzlich am 15.8.2012 und Beträge bis einschließlich 30 EUR je zur Hälfte am 15.2.2012 und am 15.8.2012 zu zahlen sind. Auf Antrag (war bis zum 30.9.2011 zu stellen) kann die Grundsteuer auch am 2.7.2012 in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.5.2012 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 18.5.2012 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!