Seit 2012 sind alle Teilnehmer an dualen Studiengängen wieder einheitlich in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.
Zum Hintergrund
Das Bundessozialgericht hatte im Jahr 2009 entschieden, dass die berufspraktischen Phasen eines praxisintegrierten dualen Studiums nicht als betriebliche Berufsausbildung zu werten, sondern Bestandteil des Studiums sind. Folge war die Sozialversicherungsfreiheit für die Teilnehmer an praxisintegrierten dualen Studiengängen. Demgegenüber unterlagen die Teilnehmer an ausbildungs- bzw. berufsintegrierten Studiengängen weiter der Sozialversicherung. Diese Ungleichbehandlung wurde nun behoben (Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011, BGBl I 2011, 3057).