In einigen Bundesländern (z.B. Bayern und Hessen) können Angestellte im öffentlichen Dienst eine pauschale Wegstreckenentschädigung von 35 Cent pro Kilometer steuerfrei erstattet bekommen. Demgegenüber erhalten Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft nur 30 Cent steuerfrei. Ob ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss vorliegt, muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Hinweis: Wegen dieser Ungleichbehandlung hatte sich der Kläger zunächst an das Finanzgericht Baden-Württemberg gewandt und gegen das ablehnende Urteil Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof erhoben. Der Bundesfinanzhof hatte diese schließlich zurückgewiesen. Nun hat der Arbeitnehmer Verfassungsbeschwerde eingelegt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2010, Az. 10 K 1768/10; BFH, Beschluss vom 15.3.2011, Az. VI B 145/10; Verfassungsbeschwerde: Az. 2 BvR 1008/11).